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Mieterstrom-Modelle und Quartierslösungen: Solarstrom für alle Bewohner

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Solarpaket I erklärt: Wie Mehrfamilienhäuser von lokalem Solarstrom profitieren und was Energy Sharing bringt.

    Mieterstrom-Modelle und Quartierslösungen: Solarstrom für alle Bewohner

    Solarstrom vom eigenen Dach klingt nach Eigenheim-Privileg. Ist es aber nicht mehr. Das Solarpaket I hat mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine echte Alternative geschaffen, und ab Juni 2026 kommt Energy Sharing dazu. Für Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern eröffnen sich damit Möglichkeiten, die vor zwei Jahren noch utopisch klangen. Hier erfährst du, welche Modelle es gibt, wo die Fallstricke liegen und warum es trotzdem langsamer vorangeht als erhofft.

    TL;DR

    • Mieterstrom nach EEG liefert Solarstrom direkt vom Hausdach an Mieter, der Vermieter wird zum Energieversorger - mit allen Pflichten.
    • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (seit Solarpaket I 2024) vereinfacht das Modell: Der Betreiber liefert nur den PV-Strom, der restliche Bedarf wird über den normalen Versorger gedeckt.
    • Energy Sharing startet am 1. Juni 2026 und ermöglicht erstmals Stromlieferung über Gebäudegrenzen hinweg an Nachbarn.
    • Hauptbremse war bisher die Bürokratie: Wer Mieterstrom anbietet, musste Energieversorgerpflichten erfüllen.
    • Ein Balkonkraftwerk bleibt die einfachste Lösung für Einzelmieter, Mieterstrom ist das Modell für das gesamte Gebäude.

    Mieterstrom nach EEG: Das klassische Modell

    Fangen wir mit dem Modell an, das seit 2017 existiert: der EEG-Mieterstromzuschlag. Die Idee ist bestechend einfach: Eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugt Strom, der direkt an die Mieter im Gebäude geliefert wird. Was nicht verbraucht wird, fließt ins Netz.

    Wie es funktioniert

    Der Vermieter (oder ein Drittanbieter) installiert eine PV-Anlage auf dem Dach und bietet den Mietern einen Mieterstromvertrag an. Die Mieter erhalten den Solarstrom zu einem Preis, der mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegen muss. Für den eingespeisten Überschuss gibt es den Mieterstromzuschlag obenauf zur Einspeisevergütung.

    Warum es in der Praxis hakt

    So gut die Idee klingt, so schleppend lief die Umsetzung. Und die Gründe sind deprimierend bürokratisch:

    Energieversorgerpflichten: Wer Mieterstrom anbietet, wird zum Energieversorger. Mit allem, was dazugehört: Abrechnungspflichten, Lieferpflichten, Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur, EEG-Umlagemeldungen, Energiesteuerpflichten. Ein Vermieter, der drei Wohnungen hat, braucht plötzlich die Infrastruktur eines Energiekonzerns.

    Vollversorgungspflicht: Der Mieterstromanbieter musste den Mietern eine vollständige Stromversorgung garantieren - also auch dann liefern, wenn die Sonne nicht scheint. Das bedeutet: Reststrommengen am Markt beschaffen, Bilanzkreise führen und Ausgleichsenergie bereithalten.

    Komplexe Messtechnik: Jede Wohnung braucht einen eigenen Zähler für den Mieterstrom. In Altbauten sind die Zählerplätze oft nicht vorhanden oder zu klein. Der Umbau kostet schnell 5.000 bis 15.000 Euro pro Gebäude.

    Das Ergebnis: Bis 2024 waren nur rund 5.000 Mieterstromanlagen in Deutschland in Betrieb - eine verschwindend geringe Zahl angesichts von 19 Millionen Mietwohnungen.

    Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Der neue Weg

    Das Solarpaket I, seit Mai 2024 in Kraft, hat mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ein deutlich schlankeres Modell eingeführt. Und dieses Modell hat das Potenzial, Mieterstrom endlich zum Massenprodukt zu machen.

    Was sich ändert

    Keine Vollversorgungspflicht. Der Betreiber liefert nur den PV-Strom, der gerade erzeugt wird. Den restlichen Bedarf decken die Mieter über ihren normalen Stromversorger. Der bisherige Stromliefervertrag bleibt bestehen.

    Vereinfachte Abrechnung. Statt monatlicher oder vierteljährlicher Abrechnungen auf Wunsch des Mieters kann der Betreiber frei entscheiden, ob jährlich oder in kürzeren Intervallen abgerechnet wird.

    Keine Energieversorgerpflichten im klassischen Sinn. Der Betreiber der PV-Anlage liefert den Strom, ist aber kein vollwertiger Energieversorger. Die regulatorischen Anforderungen sind deutlich niedriger.

    Wie es in der Praxis aussieht

    Stell dir ein typisches Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen vor. Auf dem Dach steht eine 20-kWp-PV-Anlage. Die Anlage erzeugt tagsüber Strom, der über ein zentrales Messsystem auf die Wohnungen verteilt wird.

    Wohnung 1 ist tagsüber leer, verbraucht nur 200 Watt Grundlast. Sie bekommt vielleicht 1 kWh Solarstrom.

    Wohnung 2 hat eine Homeoffice-Nutzerin mit PC und Bildschirm, dazu läuft die Waschmaschine. Sie bekommt 3 kWh.

    Wohnung 3 ist leer, bekommt nur die Kühlschrank-Grundlast: 0,5 kWh.

    Der Rest fließt ins Netz. Jede Wohnung behält ihren normalen Stromvertrag für die Zeiten, in denen die PV nicht liefert. Die PV-Kilowattstunden werden einfach vom Gesamtverbrauch abgezogen.

    Der Haken: Kein Mieterstromzuschlag

    Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung schließt den EEG-Mieterstromzuschlag ausdrücklich aus. Das heißt: Für den ins Netz eingespeisten Überschuss gibt es die normale Einspeisevergütung (7,78 Cent), aber keinen Zuschlag. Für die direkt verbrauchten Kilowattstunden gibt es keinen Zuschlag obendrauf.

    Wirtschaftlich funktioniert das Modell trotzdem, weil der direkt verbrauchte Strom 20 bis 30 Cent pro kWh wert ist (der Preis, den die Mieter sonst an ihren Versorger zahlen) und nur die Erzeugungskosten von 8 bis 12 Cent pro kWh anfallen.

    Energy Sharing: Die nächste Stufe ab Juni 2026

    Am 22. Dezember 2025 hat der Bundestag den neuen Rechtsrahmen geschaffen: Energy Sharing nach § 42c EnWG startet am 1. Juni 2026. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, denn erstmals kann Solarstrom über Gebäudegrenzen hinweg an Nachbarn verkauft werden.

    Wie Energy Sharing funktioniert

    Du erzeugst Solarstrom auf deinem Dach, brauchst aber nicht alles selbst. Dein Nachbar drei Häuser weiter hätte gerne günstigen Solarstrom, hat aber kein geeignetes Dach. Bisher Pech gehabt. Ab Juni 2026 kannst du deinen Überschuss über das öffentliche Netz an deinen Nachbarn verkaufen - innerhalb desselben Verteilnetzgebiets.

    Der Preis wird bilateral vereinbart. In einer Energy-Sharing-Community könntest du zum Beispiel 50 Prozent deines Stroms zum vereinbarten Preis von 20 Cent pro kWh von der Gemeinschaft beziehen und die anderen 50 Prozent regulär von deinem Stromversorger für 30 Cent.

    Technische Voraussetzungen

    Energy Sharing erfordert intelligente Messsysteme (Smart Meter) bei allen Teilnehmern. Nur so kann die viertelstündliche Erfassung und virtuelle Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch funktionieren. Außerdem müssen die Verteilnetzbetreiber die Abrechnung unterstützen - ab Juni 2026 zunächst innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets, ab Juni 2028 auch gebietsübergreifend.

    Realistische Einschätzung

    Auf dem Papier ist Energy Sharing ein Meilenstein. In der Praxis wird der Start holprig sein. Im Sommer 2026 werden nicht alle technischen Voraussetzungen bei den Netzbetreibern verfügbar sein. Kurzfristig lohnt sich Energy Sharing vor allem für gut vorbereitete Pilotprojekte - etwa in Neubaugebieten oder kooperativ organisierten Nachbarschaften.

    Für den Durchschnittsmieter wird es noch ein bis zwei Jahre dauern, bis Energy Sharing unkompliziert nutzbar ist. Aber die rechtliche Grundlage steht, und das ist der entscheidende Schritt.

    Wie sich Mieterstrom vom Balkonkraftwerk unterscheidet

    Für Mieter stellt sich oft die Frage: Balkonkraftwerk oder auf Mieterstrom warten? Hier ein Vergleich:

    Balkonkraftwerk

    Du installierst dein eigenes System (300 bis 700 Euro), erzeugst und verbrauchst deinen eigenen Strom. Keine Abhängigkeit vom Vermieter, kein Vertrag, sofort umsetzbar. Aber: Die Leistung ist auf 800 Watt begrenzt, und nur dein eigener Haushalt profitiert.

    Mieterstrom / Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

    Das gesamte Haus profitiert von einer größeren Anlage (20 bis 100 kWp). Der Solarstrom ist deutlich günstiger als Netzstrom. Aber: Du bist abhängig davon, dass dein Vermieter investiert. Und der Prozess dauert Monate.

    Die Kombination

    Das eine schließt das andere nicht aus. Du kannst ein Balkonkraftwerk haben und zusätzlich Mieterstrom beziehen. Das Balkonkraftwerk reduziert deinen Bezug vom Versorger (und vom Mieterstrom), der Mieterstrom deckt den Rest günstiger ab als der Normaltarif.

    Anbieter und Dienstleister für Mieterstrom

    Da die Bürokratie für einzelne Vermieter oft zu komplex ist, haben sich spezialisierte Dienstleister etabliert:

    metergrid: Bietet eine Plattform für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, übernimmt Abrechnung und Meldepflichten. Besonders für kleinere Mehrfamilienhäuser geeignet.

    SOLARIMO / ENPAL: Größere Anbieter, die Mieterstrom-Komplettlösungen anbieten - von der Planung über die Installation bis zur Abrechnung. Oft als Contracting-Modell, bei dem der Vermieter nicht selbst investiert.

    node.energy: Software-Plattform für die Abrechnung und Verwaltung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung.

    Lokale Energieversorger: Viele Stadtwerke bieten mittlerweile Mieterstrom-Pakete an. Der Vorteil: Sie haben die Infrastruktur und Erfahrung als Energieversorger bereits.

    Die Kosten für den Dienstleister liegen typischerweise bei 1 bis 3 Cent pro gelieferter kWh oder einer monatlichen Pauschale pro Zählpunkt.

    Die Wirtschaftlichkeit: Rechnet sich Mieterstrom?

    Für den Vermieter: Ja, wenn die Anlage groß genug ist und genug Mieter mitmachen. Eine 30-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen kann bei 40 bis 60 Prozent Eigenverbrauchsquote eine Rendite von 5 bis 8 Prozent erzielen.

    Für den Mieter: Definitiv. Mieterstrom muss mindestens 10 Prozent unter dem Grundversorgungstarif liegen. Bei einem Grundversorger-Preis von 40 Cent pro kWh zahlst du maximal 36 Cent - und in der Praxis oft weniger (20 bis 28 Cent).

    Für die Gemeinschaft: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kann die Gesamtstromkosten eines Hauses um 15 bis 25 Prozent senken, wenn die PV-Anlage gut dimensioniert ist und die Bewohner ihren Verbrauch zumindest teilweise in die Sonnenstunden verlagern.

    Was du als Mieter tun kannst

    Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst und dir Solarstrom vom Dach wünschst:

    Schritt 1: Vermieter ansprechen. Viele Vermieter wissen nicht, wie einfach Mieterstrom geworden ist. Eine freundliche E-Mail mit Verweis auf die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und einen Dienstleister wie metergrid kann den Stein ins Rollen bringen.

    Schritt 2: Mitmieter gewinnen. Je mehr Mieter mitmachen, desto wirtschaftlicher wird das Modell. Sprich mit deinen Nachbarn. Ein gemeinsamer Brief an den Vermieter wirkt stärker als eine Einzelanfrage.

    Schritt 3: Balkonkraftwerk als Sofortmaßnahme. Während der Mieterstrom-Prozess Monate dauern kann, installierst du dein Balkonkraftwerk in einer Stunde. Es ist die perfekte Brücke.

    Schritt 4: Energy Sharing im Blick behalten. Ab Juni 2026 eröffnen sich neue Möglichkeiten. Vielleicht hat ein Nachbarhaus eine PV-Anlage mit Überschuss, den du über Energy Sharing günstig beziehen könntest.

    Der Blick nach vorn

    Mieterstrom und Quartierslösungen sind kein technisches Problem mehr - sie sind ein bürokratisches und organisatorisches. Die Technik funktioniert, die Wirtschaftlichkeit stimmt, und der regulatorische Rahmen wird mit jedem Gesetzespaket besser.

    Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hat das Potenzial, Millionen von Mietern Zugang zu günstigem Solarstrom zu geben. Energy Sharing erweitert das Konzept über einzelne Gebäude hinaus auf ganze Quartiere. Und die Digitalisierung der Messtechnik (Smart Meter Rollout) liefert die technische Grundlage.

    Es bleibt trotzdem ein Marathon. Die Netzbetreiber müssen ihre Prozesse anpassen, die Dienstleister ihre Plattformen skalieren und die Vermieter ihre Scheu vor dem Investment verlieren. Aber die Richtung stimmt - und als Mieter mit Balkonkraftwerk bist du schon auf der richtigen Seite der Energiewende.